Abschlussbetriebsplan
mit Sicherheitsbericht vom Landesbergamt zurückgewiesen
Wir zitieren hierzu den Bericht der Braunschweiger Zeitung vom
17.3.2007:
Asse II:
GSF-Antrag hat Lücken
Schließungsplan
scheitert bei Eingangsprüfung durch Bergbau-Landesamt
Von Thomas Stechert
REMLINGEN/CLAUSTHAL. Rückschlag
für die Betreibergesellschaft GSF der Schachtanlage Asse II bei
Remlingen: Der Ende Januar im Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld vorgelegte
Abschlussbetriebsplan mit Sicherheitsbericht hat die
Eingangsprüfung auf Vollständigkeit und fachliche Eignung
nicht bestanden.
Nach Angaben von LBEG-Referatsleiter
Jens von den Eichen vom Freitag erfülle der bergrechtliche
Abschlussbetriebsplan zurzeit noch nicht alle
Zulassungsvoraussetzungen, die nach dem Bundesberggesetz an eine
Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen zu stellen seien.
Dem Leiter des Forschungsbergwerks,
Günther Kappei, lag das Prüfungsergebnis gestern noch nicht
vor. Deshalb wollte er auch noch keine Stellungnahme abgeben.
In Clausthal-Zellerfeld führte
von den Eichen weiter aus, "darüber hinaus sind noch nicht alle
Anforderungen an den bergbehördlich geforderten Sicherheitsbericht
erfüllt".
Der Sicherheitsnachweis sei nach dem
Stand von Wissenschaft und Technik auf Basis einer
Standortcharakterisierung sowie der Erörterung der geplanten
technischen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen für die
Betriebs- und Nachbetriebsphase zu führen. Die vorgelegten
Unterlagen seien "nicht in einem alle Verfahrensaspekte umfassenden,
gut nachvollziehbaren Synthesebericht zusammengeführt worden".
Damit fehle ein wesentlicher
Bestandteil der Unterlagen. "Für die Öffentlichkeit muss
erkennbar sein, ob und in wieweit sie durch die Stilllegung des
Bergwerks und zu erwartende Auswirkungen betroffen ist."
Laut Abstimmung zwischen GSF, Bundes-
und Landesforschungsministerium sowie LBEG ist eine "umfassende
Beteiligung der Öffentlichkeit" vorgesehen. Vor diesem Hintergrund
gehe das Bergbauamt "in Anlehnung an die atomrechtliche
Verfahrensordnung" vor.
Im Schacht Asse II werden, wie
berichtet, unter dem Titel Forschung rund 125 000 Fässer mit
schwach- und 1300 Fässer mit mittelradioaktiven Atom-Abfällen
gelagert. Von den Eichen: "Oberste Priorität hat der langzeitig
sichere Abschluss der Abfälle von der Biosphäre zum Schutz
von Menschen und Umwelt."
Die Auswirkung auf den weiteren
Verlauf des Verfahrens: Nun muss die GSF nacharbeiten und ihren Antrag
ergänzen. "Bis alle Punkte, die wir den Bergwerksbetreibern
aufgegeben haben, abgearbeitet sind, wird es wohl
Spätsommer/Herbst werden", schätzte von den Eichen.
Bei Antragseingang im Januar hatte er
von einer Bearbeitungszeit von "mindestens einem Jahr" gesprochen.
Aufgrund der neuen Sachlage wäre also mit einer Verzögerung
von rund sechs Monaten zu rechnen.
Ursprünglich wollte die GSF
ihren Abschlussbetriebsplan schon 2001 vorlegen. Die
Asse-II-Schließung war für 2013 terminiert. Inzwischen wird
das Jahr 2017 angepeilt.
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2164/artid/6532173
Im Dezember 2006
hatte die GSF die Berechnungen zum Langzeitsicherheitsnachweis
abschlossen und den Abschlussbetriebsplan zur Schliessung von Asse II
fertiggestellt. Ende Januar 2007 war er dem Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld
übergeben.
Dazu schrieb das LBEG in
einer Pressemitteilung vom 29.1.2007:
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie nimmt Abschlussbetriebsplan
mit
Sicherheitsbericht für die Stilllegung des Forschungsbergwerkes
Asse der GSF
entgegen
Der Abschlussbetriebsplan mit
Sicherheitsbericht für die Stilllegung des Forschungsbergwerkes
Asse ist heute vom Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in
Clausthal-Zellerfeld entgegengenommen
worden. Die Behörde wird den Antrag zunächst
auf Vollständigkeit prüfen
und anschließend entscheiden, wann der Betriebsplan
öffentlich
bekannt gemacht und den am Verfahren
Beteiligten zugestellt wird.
Im Bergwerk Asse sind ca. 125.000
Fässer mit schwach- und ca. 1.300 Fässer mit
mittelradioaktiven
Abfällen gelagert. Das LBEG wird
im bergrechtlichen Verfahren unter Einbeziehung
von Fachgutachtern prüfen, ob
die Genehmigungsvoraussetzungen für eine sichere
Verwahrung des Bergwerkes und der
radioaktiven Abfälle vorliegen. Das Verfahren wird
unter Berücksichtigung
strahlenschutzrechtlicher Vorschriften nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik durchgeführt werden.
Oberste Priorität hat der langzeitig sichere Abschluss
der Abfälle von der
Biosphäre zum Schutz von Menschen und Umwelt.
Die Genehmigungsbehörde stellt
durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher,
dass dem allgemeinen Anspruch auf
Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen, deren
Erläuterung in einer
öffentlichen Anhörung sowie auf die Berücksichtigung
möglicher Hinweise
und Bedenken aus Kreisen der
Bevölkerung bei der Entscheidungsfindung Rechnung
getragen wird. Sie wird dabei durch
das Niedersächsische Umweltministerium, die zugezogenen
Fachgutachter und die GSF
unterstützt.
Näheres zu dem zwischen der GSF,
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,
dem Niedersächsischen
Umweltministerium und dem LBEG verbindlich vereinbarten Konzept
zur Information und Beteiligung der
Öffentlichkeit ist auf der Internetseite des Umweltministeriums
unter www.umwelt.niedersachsen.de* zu
erfahren.
Ansprechpartner:
Jens von den Eichen 05323/72-3204
0160/3074825
Weitere Informationen finden Sie
unter http://www.lbeg.niedersachsen.de
Pressesprecherin: Dr. Frauke
Schäfer Tel.: 0511-643-2679
Belegexemplar erbeten Fax:
0511-643-3685
http://www.geozentrum-hannover.de
e-mail: frauke.schaefer@bgr.de
*
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C13859296_L20.pdf
18.3.2007